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AGB`s
Die Geschäftsbedingungen

Hier findet Ihr die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Models Organisation Service GmbH, Geschäftsführerin Ingrid Martin, Fichtenstraße 13, 88097 Eriskirch, Amtsgericht - Registergericht Ulm - HRB 723169

§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen / Darstellern (im weiteren Text Models), Agentur MOS (im weiteren Text MOS) und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§2 Buchungsgrundlagen
(1)  Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei MOS bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. 
(2)  Der Kunde schuldet MOS Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart 20 % des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen MWSt. Jegliche Haftung von MOS aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch von MOS aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. 
(3)  Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von MOS vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung von MOS sind unzulässig. 

§3 Buchungsmodalitäten
(1)  Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage ( bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch MOS eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach. 
(2)  Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch MOS unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten, unverzüglich schriftlich zu bestätigen. 
(3)  Wetterbuchungen (wetterbedingte Buchungen) sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber MOS bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars. 

§4 Annullierung
(1)  Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist MOS unverzüglich mitzuteilen. 
(2)  Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage. 
(3)  Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung. 
(4)  Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren. 
(5)  Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird MOS sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. 

§5 Arbeitszeit
(1)  Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit acht Stunden, bei einer Halbtagsbuchung vier Stunden. 
(2)  Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit. 
(3)  Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet. 

§6 Model-Honorar
Das Model-Honorar umfaßt das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. der gesetzlichen MWSt.
(1)  Modetarif: Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt. 
(2)  Sonderhonorar: Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 
(3)  Halbtags- und Stundenbuchungen: Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Aufenthaltsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung. 

§7 Reisekosten
(1)  Reisetageersatz: Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bei bis zu zwei Arbeitstagen: 60% des Tageshonorars, bei bis zu vier Arbeitstagen: 1/2 Tageshonorar, ab fünf Arbeitstagen: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als einen Arbeitstag. 
(2)  Reisespesen: Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstehenden Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort, so sind die entstandenen Kosten an den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. 

§8 Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die Buchung zuzüglich Spesen wird umgehend nach Ablauf der Produktion fällig. Der Auftraggeber erhält von MOS nach der Produktion eine Rechnung über das Modelhonorar und die entsprechende Agenturprovision. Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen, sowie die Vermittlungsprovision werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen. Das Model wird erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers direkt von MOS bezahlt. MOS haftet nicht für evtl. Zahlungsausfälle des Auftraggebers. Die Gage wird vor dem Auftrag mit MOS in diesem Vertrag schriftlich geregelt, nachträgliche Verhandlungen sind unzulässig. Finanzielle Absprachen werden nur mit MOS als Agentur getroffen, Nebenabreden bestehen nicht und sind unzulässig.

§9 Reklamationen, Haftung
(1)  Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Das Model ist dann sofort ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation. 
(2)  Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies auf Grund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars. 
(3)  Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist MOS das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars. 
(4)  Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie von MOS aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

§10 Nutzungsrechte
(1)  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufnahmen. 
(2)  Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch MOS. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich. 
(3)  Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig. 

§11 Schlußbestimmungen
(1)  Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen (MOS, Model und Kunde ), findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz von MOS. 
(2)  Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit MOS vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten. 
(3)  Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 
(4)  Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz von MOS. 

Stand 01.01.2001







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